Уведомление об архивации фотографий и уведомлений по электронной почте

Архивирование Ваших фотографий для новых заказов является частью нашего сервиса и, следовательно, частью договора по созданию аккаунта клиента.

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Нашу Политику конфиденциальности Вы можете найти здесь.

1. Allgemeines  
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht unverzüglich binnen 5 Werktagen schriftlich widersprochen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nichtig und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie durch die Fotografin schriftlich anerkannt wurden. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, sowie auch ohne ausdrückliche Hinweise für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten für jegliches den Auftraggebern überlassenes Bildmaterial, egal in welcher technischen Form sie vorliegen, insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Die AGB werden zusammen mit der Datenschutzerklärung spätestens bei Vertragsschluss ausgehändigt.  


2. Auftrag 
Die Auftragserteilung gilt als verbindlich, wenn die Auftraggeber den Vertrag unterzeichnet haben. Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen. Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten. 


3. Vergütung  
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 30% des Gesamtbetrages anzuzahlen (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet). Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin. 


 4. Gutscheine 
Ein erworbener Gutschein berechtigt den Kunden oder eine geeignete andere Person zur Buchung und Durchführung eines Fotoshootings und/oder für eine andere, die im Gutschein angegebene und beschriebene Leistung. Der Kunde erhält den Gutschein in Form einer Gutscheinkarte. Zur Einlösung des Gutscheins und Bezug der Dienstleistung muss die Gutscheinkarte zum vereinbarten Termin mitgebracht und abgegeben werden. Eine Durchführung der Dienstleistung auf Basis des Gutscheins ist sonst nicht möglich. Der Gutschein ist nicht personengebunden und kann auf andere Personen übertragen werden. Ein Weiterverkauf der Gutscheine ist jedoch nicht zulässig. 


5. Nutzungs– und Urheberrechte  
Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu. Soweit nicht anders vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken. Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall der einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulation. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstigen Rohdateien. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 


6. Abnahme/Lieferung/Eigentumsvorbehalt  
Dem Auftraggeber werden die bearbeiteten Bilder spätestens 6 Wochen nach Auftragsdatum zur Verfügung gestellt.  


7. Absage/Kündigung  
Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretener Gründe, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet: Bis zu drei Monaten vor Beginn des Auftrages sind die Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet, diese wird von der Fotografin einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig. Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn des Auftrages, steht der Fotografin die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu. In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.  


8. Haftung  
Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, 
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.  


9. Rechte am eigenen Bild/Einräumung Veröffentlichungsrechte  
Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Ihren Arbeiten zu veröffentlichen, um andere Kunden von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der entstandenen Aufnahmen durch die Fotografin, sowohl in Print – als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind. Die Fotografin darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin dient. Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin vor Beginn des Fotoshootings unaufgefordert mit.

 
10. Rechte Dritter  
Die Auftraggeber dürfen der Fotografin für die Bearbeitung nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung sie berechtigt sind und die frei von Rechten Dritter sind. Die Auftraggeber versichern demnach, dass sie an den der Fotografin übergebenen Vorlagen das Verbreitungs- sowie Vervielfältigungsrecht besitzen, dass ihnen bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen, bei abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst, die Einwilligung der Inhaber der Rechte erteilt wurden. Die Auftraggeber sind dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Die Auftraggeber haben die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhenden Ersatzansprüche Dritter tragen demnach die Auftraggeber. Außerdem sind die Auftraggeber verpflichtet, die Abwehr dieser Ansprüche auf ihre Kosten zu übernehmen und der Fotografin den entstandenen Schaden zu ersetzen.  


11. Schlussbestimmungen  
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N. Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.